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| Aktualisiert 02.07.01. |
Rostock, 22.09.2000. Das Eilverfahren im Rechtsstreit zwischen dem letzten DDR-Innenminister Peter-Michael Diestel und dem Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen, Joachim Gauck, hat am Freitag vor dem Rostocker Landgericht mit einer Unterbrechung begonnen. In dem von Diestel angestrebten Widerspruchsverfahren geht es darum, ob der ehemalige CDU-Politiker Gauck als «Begünstigten der Stasi» bezeichnen darf. Unmittelbar vor Beginn der Verhandlung legten Gaucks Anwälte einen umfangreichen Schriftsatz vor, den die Gegenpartei erst durcharbeiten wollte.
In dem Verfahren geht es um den Bestand einer Einstweiligen Verfügung vom Juni, die Diestel unter Androhung eines Ordnungsgeldes von 500.000 Mark die Behauptung gegen Gauck untersagt. Dagegen hatte Diestel Widerspruch eingelegt und so das Eilverfahren erwirkt. Der Exminister sieht die Stasi-Begünstigung unter anderem in der Ausreise der Söhne Gaucks in den Westen und ihrer offiziell erlaubten Wiedereinreise in die DDR zu einem Verwandtenbesuch in den 80er Jahren belegt.
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