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Wolfgang Schnur verurteilt.
Berlin, 14. Sep - Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat den früheren DDR-Politiker und Rechtsanwalt Wolfgang Schnur am Dienstag wegen Korkursverschleppung zu 3000 Mark Geldstrafe verurteilt. Nach Überzeugung des Richters hatte Schnur Anfang 1995 als kaufmännischer Leiter einer überschuldeten Handelsfirma nicht rechtzeitig die Eröffnung des Konkursverfahrens beantragt. Deswegen war zunächst ein Strafbefehl über 12.000 Mark erlassen worden. 

Weil der 55-jährige angab, ebenfalls überschuldet zu sein, milderte der Richter die Strafe auf Sozialhilfeniveau herab. Schnur hatte zuletzt im April für Schlagzeilen gesorgt, als er wegen eines mutmaßlichen Millionen-Betrugs mit gefälschten Wertpapieren festgenommen worden war. Der Mitbegründer der in der CDU aufgegangenen DDR-Partei Demokratischer Aufbau (DA) bestreitet die Vorwürfe. In der DDR gehörte Schnur zu den bekanntesten Kirchenvertretern. Als Anwalt verteidigte er namhafte Bürgerrechtler und war gleichzeitig Inoffizieller Mitarbeiter (IM) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS). Nach Bekanntwerden seiner Stasi-Kontakte trat er Anfang 1990 von allen Ämtern zurück. Wegen seiner Beziehungen zum MfS hat Schnur als Anwalt Berufsverbot. 


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