| Wolfgang Schnur verurteilt.
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| Berlin, 14. Sep - Das Amtsgericht
Berlin-Tiergarten hat den früheren DDR-Politiker und Rechtsanwalt Wolfgang
Schnur am Dienstag wegen Korkursverschleppung zu 3000 Mark
Geldstrafe verurteilt. Nach Überzeugung des Richters hatte Schnur
Anfang 1995 als kaufmännischer Leiter einer überschuldeten
Handelsfirma nicht rechtzeitig die Eröffnung des Konkursverfahrens
beantragt. Deswegen war zunächst ein Strafbefehl über 12.000 Mark
erlassen worden.
Weil der 55-jährige angab, ebenfalls überschuldet zu sein, milderte der Richter die Strafe auf Sozialhilfeniveau herab. Schnur hatte zuletzt im April für Schlagzeilen gesorgt, als er wegen eines mutmaßlichen Millionen-Betrugs mit gefälschten Wertpapieren festgenommen worden war. Der Mitbegründer der in der CDU aufgegangenen DDR-Partei Demokratischer Aufbau (DA) bestreitet die Vorwürfe. In der DDR gehörte Schnur zu den bekanntesten Kirchenvertretern. Als Anwalt verteidigte er namhafte Bürgerrechtler und war gleichzeitig Inoffizieller Mitarbeiter (IM) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS). Nach Bekanntwerden seiner Stasi-Kontakte trat er Anfang 1990 von allen Ämtern zurück. Wegen seiner Beziehungen zum MfS hat Schnur als Anwalt Berufsverbot. |
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