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Krenz tritt seine Haftstrafe an

Berlin, 13.01.2000. 

Der frühere Staats- und Parteichef der DDR, Egon Krenz, will am Donnerstag seine sechseinhalbjährige Haftstrafe antreten. Das teilte sein Anwalt Robert Unger mit. Seine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil war abgelehnt worden. Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, die Verurteilung wegen der Todesschüsse an der DDR-Grenze sei in einem fairen Verfahren zustande gekommen.
 
Auch das sogenannte Rückwirkungsverbot war nach Meinung der Karlsruher Richtern nicht anzuwenden. Das Verbot verhindert die Anwendung von Strafgesetzen, die zum Zeitpunkt der zu beurteilenden Tat nicht galten. Im Fall Krenz treffe dies jedoch nicht zu. Das Gericht verwies auf ein Urteil aus dem Jahr 1996. Damals hatten die Richter im Fall von Todesschüssen an der Mauer entschieden, die Verantwortlichen könnten sich nicht auf das Verbot berufen, weil sie die Menschenrechte in schwerer Weise mißachtet hätten.
 
Auch ein Gnadengesuch Krenz´ an den Regierenden Bürgermeister Berlins, Eberhard Diepgen, wurde abgelehnt. Diepgen habe nach der Anhörung des Gnadenausschusses des Gesuchs abgelehnt, so der Justizsenat. Mehrere Bürger hatten sich für eine Begnadigung der verurteilten DDR-Politiker Krenz, Günther Kleiber und Günter Schabowski ausgesprochen.
 
Krenz war 1997 vom Berliner Landgericht wegen Totschlags verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil im November 1999 bestätigt. Schabowski hatte seine dreijährige Haftstrafe bereits im Dezember angetreten. Kleiber erhielt zunächst Haftverschonung, muss allerdings bis zum 18. Januar seine Haftstrafe von drei Jahren antreten.


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