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Urteil gegen Krenz rechtskräftig.

Letzter DDR-Staats- und Parteichef muss ins Gefängnis - BGH bestätigt auch Haftstrafen für Schabowski und Kleiber

Leipzig. Fast auf den Tag genau zehn Jahre nach dem Mauerfall ist die Haftstrafe gegen den letzten DDR-Staats- und Parteichef Egon Krenz rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Montag in Leipzig das Urteil des Berliner Landgerichts, wonach Krenz wegen Mitverantwortung für die Toten an der Mauer sechseinhalb Jahre ins Gefängnis muss. Rechtskräftig sind auch die Urteile gegen die Politbüro-Mitglieder Günter Schabowski und Günther Kleiber, die für jeweils drei Jahre ins Gefängnis müssen. Krenz will nun vor den Europäischen Gerichtshof ziehen.

Krenz sprach im Gerichtssaal von einem unfairen Verfahren, bekräftigte aber, dass er die Haft auf sich nehmen wolle. Kleiber sagte: «Ich akzeptiere das Urteil.» Der BGH wies die Revisionen zurück, die Verteidiger und Staatsanwaltschaft gegen das Urteil vom August 1997 eingelegt hatten. Das Landgericht hielt es für erwiesen, dass die Angeklagten mit Beschlüssen im Politbüro - Krenz zusätzlich auch im Nationalen Verteidigungsrat - das Grenzregime mit den Todesschüssen auf Flüchtlinge aufrechterhalten hatten.

Die Vorsitzende Richterin am fünften BGH-Strafsenat, Monika Harms, sagte, das Landgericht habe ohne Rechtsfehler entschieden. Das Revisionsgericht folgte der Auffassung, dass dem so genannten Klassenauftrag des Politbüros an die Grenztruppen tragende Bedeutung zukomme. «Die plakativ als Schießbefehl bezeichnete Anordnung verbarg sich hinter dem Klassenauftrag», sagte Harms. Damit komme den Mitgliedern des Politbüros als «Hintermännern» hinter den Grenzern, die geschossen hätten, eine «mittelbare Täterschaft» zu.

«DDR im Grenzregime nur eingeschränkt souverän»

Die Richter erkannten an, dass die DDR «nur eingeschränkt souverän» gewesen sei, da die UdSSR eine durchlässige Westgrenze nicht akzeptiert hätte. Allerdings hätten die Machthaber in Ostberlin das gleiche Interesse daran gehabt, die DDR geschlossen und stabil zu halten. Zudem hätten sie in der Gestaltung der Grenzsicherung Spielraum gehabt. «Eine Grenzsicherung war möglich, ohne dass es zu Toten kommen musste», sagte Harms.

Krenz sagte: «Ich habe keinen fairen Prozess in Deutschland erhalten.» Der Bundesgerichtshof sei in seiner Begründung fehlerhaft gewesen, sagte der 62-Jährige, der 1989 für wenige Wochen als Nachfolger von Erich Honecker fungierte. Sein Anwalt Robert Unger bekräftigte die Absicht, Krenz' Haftantritt mit einer Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu verhindern und vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen.

Der ebenfalls anwesende Kleiber sagte, er werde nicht weiter prozessieren. Es bleibe zwar eine «gewisse Bitterkeit». Doch sei nun nach zehn Jahren für ihn ein Schlusspunkt erreicht. Er sehe Logik darin, dass die drei höchsten verbliebenen DDR-Repräsentanten zur Rechenschaft gezogen würden. Schabowski wollte sich auf Anfrage in Berlin nicht zu dem Urteil äußern.

Die drei Verurteilten müssen nun nach Aufforderung des Landgerichts Berlin ihre Haftstrafen antreten. Nach Angaben einer Berliner Justizsprecherin wird dies wahrscheinlich nicht mehr in diesem Jahr geschehen. Die zuständige Haftanstalt werde dann prüfen, ob die Voraussetzungen für einen offenen Vollzug vorlägen. Etwaige Verfassungsbeschwerden haben keine aufschiebende Wirkung.

(Aktenzeichen: BGH 8. November - 5 StR 632/98)


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