Aktuelle Kamera. Die Woche 18.-24.3.2001
|
12. KW
2001
|
Krenz auch vor Straßburger Gerichtshof gescheitertStraßburg, 22.03.2001 - Der frühere DDR-Staats- und Parteichef Egon Krenz ist im Kampf gegen seine Verurteilung wegen der Todesschüsse an der ehemaligen deutsch-deutschen Grenze endgültig gescheitert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wies am Donnerstag die Beschwerde des inhaftierten 64-Jährigen mit 14 zu 3 Stimmen ab. Seine Verurteilung zu einer sechseinhalbjährigen Haftstrafe wegen Totschlags verstoße nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, befand das Gericht. Damit hat das europäische Gericht erstmals die juristische Aufarbeitung des DDR-Unrechts bestätigt. Zugleich wies der Straßburger Gerichtshof die Beschwerden des früheren DDR-Verteidigungsministers Heinz Keßler und seines damaligen Stellvertreters Fritz Streletz sowie eines Mauerschützen ab. Nach den Worten des Gerichtspräsidenten Luzius Wildhaber war der Schutz des menschlichen Lebens sowohl in der DDR-Verfassung als auch in den einfachen Gesetzen festgelegt. Die damalige Staatspraxis der DDR - also der Schießbefehl an der Grenze - habe gegen diese Grundsätze verstoßen und sei auch nicht zum Schutz der DDR vor einer massiven Auswanderung der eigenen Bevölkerung gerechtfertigt gewesen. Die hochrangigen DDR-Funktionäre seien für diese Praxis weitgehend selbst verantwortlich. Auch die einfachen Grenzsoldaten hätten sich nicht blind auf Befehle berufen dürfen, die in krassem Gegensatz zu den international geschützen Menschenrechten gestanden hätten. © ap |
© 2001 ddr-im-www.de